ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Campingplatz Steinplatte GmbH, Unterwasser 43, 6384 Waidring
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der
Campinggäste und Besucher (im Folgenden „Gast“ oder „Campinggast“) und des
Campingplatzes Camping Steinplatte GmbH, Unterwasser 43, 6384 Waidring.
Mit der Annahme des Vertragsangebotes erkennt der Gast die Geltung dieser
Geschäftsbedingungen, die aktuell gültige Termin- & Preisliste sowie die Platzordnung
des Campingplatzes (alle genannten Dokumente abrufbar unter https://www.camping-
steinplatte.at) an.
Mündliche Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
2. BUCHUNG/ VERTRAGSABSCHLUSS
Verbindliche Reservierungen können grundsätzlich nur telefonisch, per E-Mail oder über
die Buchungsplattform entgegengenommen werden und sind an die Akzeptanz unserer
AGBs und die Bezahlung einer Anzahlung von 50% der Gesamtkosten des gebuchten
Aufenthaltes geknüpft.
Die Bezahlung des offenen Restbetrages für den gebuchten Aufenthalt ist bei Abreise
fällig. Die geleistete Anzahlung wird im Zuge der Endabrechnung in Abzug gebracht.
Durch das fristgerechte und vollständige Einlangen der Anzahlung bei der Camping
Steinplatte GmbH kommt der Vertrag zustande. Der Gast erhält ein Schreiben (E-Mail),
in dem die Buchung bestätigt wird.
Wird die Anzahlung nicht oder nicht ordnungsgemäß bezahlt, verfällt die vorläufige
Reservierung und es kommt kein Vertrag zustande.
3. AN- UND ABREISE
Der reservierte Stellplatz kann am Anreisetag ab 14:00 Uhr bezogen werden. Zuvor hat
sich der Gast jedoch im Rezeptionsgebäude des Campingplatzes anzumelden.
Ein früherer Bezug ist nur nach vorheriger Zustimmung der Verwaltung möglich.
Sollte sich die Anreise des Gastes verzögern, hat er die Camping Steinplatte GmbH
rechtzeitig zu informieren, andernfalls hat die Camping Steinplatte GmbH das Recht den
Stellplatz am Tag nach der vertraglich vereinbarten – aber nicht erfolgten – Anreise neu
zu vergeben. Diesfalls ist die Camping Steinplatte GmbH nicht verpflichtet, einen
Ersatzstellplatz anzubieten. Die nicht erfolgte Anreise gilt als Storno des Gastes.
Am Abreisetag ist der Stellpatz bis spätestens 11:00 Uhr frei von sämtlichen Fahrnissen
und Hinterlassenschaften (Müll, etc.) der Verwaltung zu übergeben (Abmeldung). Am
Stellplatz vorgenommene Veränderungen – egal ob zulässig oder nicht – sind vom Gast
auf eigene Kosten zu entfernen, widrigenfalls der Campingplatz die nötigen Arbeiten auf
Kosten des Gastes vornehmen kann.
Sofern der Stellplatz von der Camping Steinplatte GmbH nicht (z.B. für neuanreisende
Gäste) benötigt wird, kann der Aufenthalt nach Zustimmung der Camping Steinplatte
GmbH und gegen Aufpreis bis spätestens 17:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages
verlängert werden („Late Checkout“).
4. BEZAHLUNG/ AUFRECHNUNG
Die Bezahlung des gesamten Aufenthaltes abzüglich der Anzahlung erfolgt am
Abreisetag im Rezeptionsgebäude. Der Camping Steinplatte GmbH steht jedoch –
insbesondere bei Aufenthalten von über einer Woche – das Recht zu, jederzeit eine
Zwischenabrechnung zu legen. Kommt der Gast der Zahlungsaufforderung nicht binnen
2 Werktagen nach, stellt dies einen wichtigen Kündigungsgrund dar.
Es werden nur Barzahlungen, Bankomat oder Kreditkarten akzeptiert. Fremdwährungen
werden nicht akzeptiert.
Sollte ein Gast früher abreisen, wird die gesamte Reservierungsdauer in Rechnung
gestellt.
Die Camping Steinplatte GmbH ist berechtigt, gegen Forderungen des Gastes mit
eigenen Forderungen aufzurechnen.
5. STORNOBEDINGUNGEN
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit die Buchung vor Reiseantritt jederzeit zu
stornieren.
Für den Fall einer Stornierung werden folgende Stornokosten verrechnet:
a) bis 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag keine Stornogebühren
b) bis 11 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 50% der Gesamtkosten des
gebuchten Aufenthaltes
c) ab 10 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 100% der Gesamtkosten des
gebuchten Aufenthaltes
Die geleistete Anzahlungen werden entsprechend der oben genannten Bedingungen
abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 30,- und eventueller Bankspesen retourniert
bzw bei Notwendigkeit nachverrechnet. Für diesen Fall müssen die Bankdaten bekannt
gegeben werden.
Verspätete Anreise, unbegründete Nichtanreise bzw. vorzeitige Abreise können der
Camping Steinplatte GmbH nicht zur Last gelegt werden und es werden dem Gast 100%
der Aufenthaltskosten in Rechnung gestellt. Für die, in diesem Punkt angegebenen Fälle,
behält sich die Camping Steinplatte GmbH, das Recht vor, die entsprechenden
Gebühren von der Kreditkarte abzubuchen.
Die Camping Steinplatte GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die oben
angeführten Stornobedingungen vereinbart werden. Die Stornobedingungen ersetzen
das Rücktrittsrecht gemäß der Verbraucherrechte-Richtlinie der Europäischen Union.
Für die in den AGBs nicht explizit aufgeführten Punkte gelten die Regelungen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH) in der jeweils gültigen
Fassung. Gerichtsstand Innsbruck gilt als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
Die Camping Steinplatte GmbH empfiehlt dem Gast dringend den Abschluss einer
Reiserücktritts/Stornoversicherung um etwaige Risiken, die zum Nichtantritt bzw. einer
kostenpflichtigen Änderung des Buchungszeitraumes führen könnten, abzusichern.
6. MINDERJÄHRIGE
Der Aufenthalt von Personen unter 16 Jahren ist auf dem Campingplatz nur in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person, der
die Aufsichtsrechte von einem Erziehungsberechtigten übertragen wurden, gestattet.
Die Aufsicht ist im altersadäquaten Ausmaß sicherzustellen.
Die Camping Steinplatte GmbH übernimmt keinesfalls die Aufsichtspflicht für
Minderjährige.
7. LEISTUNGSUMFANG
Durch den Vertragsabschluss hat der Gast im gebuchten Zeitraum Anspruch auf die
Nutzung der allgemeinen Infrastruktur und Gemeinschaftseinrichtungen
(Sanitäranlagen, Stromversorgung, etc.) des Campingplatzes sowie des ihm
zugewiesenen Stellplatzes im vereinbarten Umfang (Zelt, Wohnwagen bzw.
Wohnmobil). Das Abstellen von PKW und Motorrädern ist nur auf dem eigenen Stellplatz
erlaubt.
Ausrangierte Fahrzeuge dürfen auf dem Stellplatz nicht abgestellt werden.
Der Stellplatz darf maximal durch die Personenanzahl genutzt werden, die angemeldet
wurden. Nächtigungen von Tagesgästen sind in der Verwaltung anzumelden und die
hierfür fälligen Nächtigungsgebühren zu bezahlen.
Etwaige Beanstandungen am Zustand des Stellplatzes oder des Campingplatzes sind
bei der Camping Steinplatte GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der Camping Steinplatte
GmbH kommt zur Behebung allfälliger Mängel eine angemessene Frist zu.
Die Weitergabe des dem Gast zugewiesenen Stellplatzes oder sonstiger Rechte aus dem
Vertrag an Dritte ist nicht gestattet.
Im Fall einer Unbenutzbarkeit des Stellplatzes oder des Campingplatzes aufgrund von
höherer Gewalt oder behördlichen Sperren (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, etc.),
darf der Gast seinen Stellplatz für die Dauer der behördlichen Anordnung bzw. bis zur
Wiedereröffnung durch die Camping Steinplatte GmbH nicht in Anspruch nehmen und
hat den Campingplatz in diesem Zeitraum zu verlassen. Ansprüche – welcher Art auch
immer – können vom Gast daraus nicht abgeleitet werden.
8. STELLPLATZZUWEISUNG UND NUTZUNG DES STELLPLATZES
Der jeweilige Stellplatz wird von der Camping Steinplatte GmbH zugewiesen.
Es ist dem Gast ohne vorherige Zustimmung der Camping Steinplatte GmbH nicht
gestattet, Veränderungen am Stellplatz vorzunehmen. Auch ist es untersagt, Antennen,
Satellitenschüsseln und dergleichen an Bäumen, Pflanzen oder Gegenständen, welche
nicht dem Gast gehören, zu montieren.
Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass er nur technisch einwandfreie Gerätschaften
und Zubehör einsetzt (insbesondere Stromkabeln, Gaskocher und dergleichen), sodass
keine Eigen- oder Fremdgefährdung eintritt. Kommt der Gast dieser Pflicht nicht nach,
können gefahrenträchtige Geräte und Zubehör von der Camping Steinplatte GmbH auf
Kosten des Gastes gesichert bzw. erforderlichenfalls fortgeschafft oder entsorgt werden.
Die Stellplätze sind stets sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Für die
Sauberkeit des ihm zugewiesenen Stellplatzes ist der Gast selbst verantwortlich.
Die Grenzen des zugewiesenen Stellplatzes sind strikt zu beachten. In Zweifelsfällen
wird der exakte Grenzverlauf durch die Camping Steinplatte GmbH bestimmt.
Nähere Regelungen enthält die Platzordnung, die von allen Gästen und Tagesgästen zu
beachten ist.
9. NUTZUNG DES CAMPINGPLATZES
Gäste haben sich wohl zu verhalten, darauf zu achten, den Campingplatz, insbesondere
dessen Infrastruktur und Gemeinschaftsanlagen, sauber zu halten und Belästigungen
oder Gefährdungen jeder Art anderen Gästen und dem Personal der Camping
Steinplatte GmbH gegenüber zu unterlassen.
In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr herrscht Nachtruhe, jegliche Lärmentwicklung ist
in diesem Zeitraum zu unterlassen und die Ein- und Ausfahrt mit Kraftfahrzeugen
untersagt.
Auf den Fahrwegen des Campingplatzes gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Es ist
auf dem gesamten Campingplatz eine Maximalgeschwindigkeit von 10 km/h
einzuhalten.
Den Anweisungen des Personals der Camping Steinplatte GmbH ist Folge zu leisten.
Nähere Regelungen enthält die Platzordnung, die von allen Gästen und Tagesgästen zu
beachten ist.
10. DAUERCAMPER
Stellplatzverträge können auch für die Dauer einer kompletten Saison oder darüber
hinaus bis zu einem Jahr abgeschlossen werden. Die Inhaber derartiger
Sonderarrangements werden als „Dauercamper“ bezeichnet. Die Stellplatzgebühr ist bis
zum Beginn des vereinbarten Vertragszeitraumes zur Zahlung fällig. Sie inkludiert den
Aufenthalt von bis zu zwei Erwachsenen und bis zu zwei minderjährigen Kindern.
Halbjährlich vorgeschriebene Gebühren wie z.B. Müll, Hunde-, TV- und sonstige
Abgaben, werden dem Dauercamper gemeinsam mit der Stellplatzgebühr bzw. nach
gesonderten Fälligkeiten in Rechnung gestellt. Spätestens bei Antritt des ersten
Campingaufenthaltes hat der Dauercamper die Identität der mit ihm Aufenthalt
nehmenden Personen bekanntzugeben. Weitere oder andere den Dauerstellplatz
nützende Personen haben sich jeweils unverzüglich an der Platzrezeption registrieren
zu lassen und die Personengebühren für ihren Aufenthalt gesondert zu bezahlen.
Dem Dauercamper ist nicht gestattet, den Stellplatz gänzlich oder teilweise, entgeltlich
oder unentgeltlich Dritten zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitergabe des Saison- oder
Dauerstellplatzes an Dritte bedarf der Zustimmung der Camping Steinplatte GmbH im
Rahmen eines durch den Dritten neu abzuschließenden Stellplatzvertrages. Der
Dauercamper nimmt zur Kenntnis, dass ihm durch die Camping Steinplatte GmbH nach
Ablauf eines jeden Saison- oder Jahresvertrages bei Abschluss eines neuen bzw.
Anschlussvertrages ein anderer Stellplatz zugewiesen werden darf. Eine jederzeitige
Aufkündigung derartiger Dauerverträge (Saison- oder Jahresverträge) ist in Anbetracht
der jeweils fix zu vereinbarenden Vertragsdauer nicht zulässig. Eine außerordentliche
vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses bedarf der Einwilligung der Camping
Steinplatte GmbH und verpflichtet diese prinzipiell nicht zur Zurückzahlung nicht
verbrauchter Stellplatzgebührvorauszahlung.
Jegliche Veränderung der Substanz des Stellplatzes, insbesondere bauliche
Maßnahmen, sind dem Dauercamper untersagt. Handelsübliche Bestandteile mobiler
Unterkünfte wie Vorzelte, Vordächer, Sicherheitsüberdachungen udgl., dürfen an der
mobilen Unterkunft angebracht werden, wenn sie jederzeit ortsveränderlich und vorher
mit der Camping Steinplatte GmbH abgestimmt sind. Die Anbringung fester Anbauten
wie Unterbauten, Balkone, Terrassen, Schneedruckvorkehrungen, etc., dürfen nur mit
Zustimmung der Camping Steinplatte GmbH errichtet werden und dies auch nur in
jenem Umfang, der dem Erholungszweck dient oder aus Gründen der Standsicherheit
erforderlich ist und unter der Bedingung des Ausschlusses jeglicher dauerhafter
Fundamente. Die einschlägigen Bestimmungen des Tiroler Campinggesetzes sind
einzuhalten.
Die Camping Steinplatte GmbH ist jederzeit berechtigt, das Dauercamping-
Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und den Dauercamper zur
Räumung des Stellplatzes binnen 14 Tagen aufzufordern, wenn der Dauercamper trotz
Mahnung mit Zahlungen mehr als 14 Tage im Rückstand ist oder vom Stellplatz
vertragswidrigen Gebrauch macht oder durch grob ungehöriges Verhalten gegen die
Platzordnung verstößt. Nach fruchtlosem Ablauf der Räumungsfrist von 14 Tagen ist die
Camping Steinplatte GmbH berechtigt, den Stellplatz auf Kosten des Dauercampers
räumen zu lassen und die zurückgelassene mobile Unterkunft des Dauercampers auf
dessen Kosten und auf dessen Risiko bei Dritten in Verwahrung zu geben.
Der Abschluss eines Dauerarrangements setzt voraus, dass der Dauercamper seine
Kreditkartendaten bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat zur Sicherstellung an der Rezeption
hinterlegt und zur Kenntnis nimmt, dass seine bei Fälligkeit offenen
Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber der Camping Steinplatte GmbH von der
Kreditkarte eingezogen werden. Sollten dennoch bei Abreise des Dauercampers
Zahlungsverbindlichkeiten desselben unberechtigt aushaften, so wird auf das
Pfandrecht der Camping Steinplatte GmbH an den vom Dauercamper eingebrachten
Fahrzeugen, Mobilheimen, Einrichtungsstücken und Fahrnissen gemäß § 1101 ABGB
hingewiesen, insbesondere auf das hiermit begründete Zurückbehaltungsrecht der
Camping Steinplatte GmbH an den genannten Gegenständen und Sachen.
Der Schikeller muss im Mai und November vollständig geräumt sein damit die Camping
Steinplatte GmbH eine Grundreinigung durchführen kann.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Keine Haftung durch die Camping Steinplatte
GmbH.
11. KÜNDIGUNG
Eine Kündigung ist beiderseits nur zum jeweiligen Ende einer Saison (31.10./30.4.) mit
einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich. Der Stellplatz ist spätestens bis zum
Kündigungstermin vollständig zu räumen. Eine nicht fristgerechte Räumung der Fläche
hat zur Folge, dass, ab dem jeweilig 1. des Folgemonats die Stellplatzgebühr für Tages-
Camper zzgl. Ortstaxe, in Rechnung gestellt wird.
Die gegenständlichen AGBs gelten auch für Dauercamper, sofern im Einzelfall keine
abweichende Regelung (z.B. Bezahlung) getroffen worden ist.
12. BEENDIGUNG DES VERTRAGES
Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer automatisch. Auf eine
Verlängerung hat der Gast keinen Anspruch.
Kann der vereinbarte Stellplatz aufgrund von höherer Gewalt oder behördliche Sperren
(z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, etc.) nicht zur Verfügung gestellt werden, ist der
Campingplatz berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Gast wird
hiervon in Kenntnis gesetzt und die geleistete Anzahlung zurückerstattet, sofern die
Kündigung noch vor der ersten Nächtigung erfolgt ist. Darüberhinausgehende
Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Für bereits erfolgte Nächtigungen fällt das
vereinbarte Entgelt an.
Die Camping Steinplatte GmbH kann die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
mit sofortiger Wirkung erklären, wenn der Gast gegen den Vertrag oder die
Platzordnung verstößt, insbesondere den Stellplatz vertragswidrig nutzt, Störungen
verursacht, andere Personen, deren Eigentum oder sich selbst in Gefahr bringt oder den
Anordnungen des Personals der Camping Steinplatte GmbH nicht Folge leistet.