CAMPINGPLATZORDNUNG
Herzlich Willkommen auf dem Campingplatz Steinplatte in Waidring/Tirol!
Sehr geehrte Campingfreunde,
wir freuen uns, dass Sie unseren Campingplatz gewählt haben und wünschen Ihnen
einen erholsamen Aufenthalt. Unser Campingplatz ist ganzjährig geöffnet.
Die unmittelbare Betreuung der Campingäste und des Platzes erfolgt durch
Campingwarte, an die Sie sich bei auftretenden Fragen jederzeit wenden können.
Damit Ihr Aufenthalt angenehm und entspannend abläuft, bitten wir Sie, die
folgenden Regeln zu beachten:
1. ANKUNFT
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet.
Für die Anmeldung benötigen wir ihre Ausweise (gesetzliche Meldepflicht). Dies gilt auch
für Kurzzeit-Besucher.
Eine Prüfbescheinigung für Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen (Gas-TÜV) wird benötigt.
Alleinreisende Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung
eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Personen mit ansteckenden Krankheiten können nicht als Gäste aufgenommen werden. Mit der Anmeldung erklärt der Camper, frei von solchen Krankheiten zu sein und bestätigt die Einhaltung dieser Campingplatzordnung.
2. GÄSTE
Externe Besucher unserer Gäste müssen sich bei Eintritt an der Rezeption melden.
Bei Inanspruchnahme von Sonderleistungen wie der Benützung des Badesees, oder Eislaufplatzes, unserer Sanitärgebäude, des Spielplatzes udgl. ist eine
entsprechende Gebühr zu entrichten. Es gilt die aktuelle Preisliste.
3. FAHRZEUGE
Pro Stellplatz ist grundsätzlich nur ein Fahrzeug zugelassen. Das Parken auf benachbarten Stellplätzen ist untersagt. Sämtliche Fahrzeuge müssen vor dem Zelt oder Wohnwagen geparkt werden, so dass sie den Verkehr und die Nachbarn nicht behindern. Jedenfalls muss der benachbarte Stellplatz frei bleiben und für eine Neuanreise jederzeit benutzbar sein. Falls ein Fahrzeughalter einen Stellplatz besetzt, hat dieser ohne Abmahnung den vollen Preis des Stellplatzes zu entrichten.
Für weitere Fahrzeuge bestehen die Abstellmöglichkeiten auf den ausgeschilderten
Parkplätzen.
Generell gilt im ganzen Campingplatzbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10
km/h und die StVO.
4. LÄRM
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Campinggäste und vermeiden Sie
ruhestörenden Lärm. Insbesondere Radios, Fernseher, Musikanlagen, sowie
Musikinstrumente, etc. sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden.
Das Abschießen von Raketen und die Verwendung von Knallkörpern ist aus
Sicherheitsgründen ganzjährig verboten.
5. PLATZRUHE
Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 07:30 Uhr sind bei uns Ruhezeiten.
Während dieser Zeit ist es nicht erlaubt, den Campingplatz mit Fahrzeugen aller Art zu
befahren. Ausgenommen sind vom Betreiber notwendige Anlieferung und für den Betrieb notwendige Maßnahmen.
Gäste, die während der genannten Zeit auf das Gelände möchten, werden gebeten, ihre
Fahrzeuge auf dem vor dem Campingplatz befindlichen Parkplatz abzustellen und die
Fußgängereingänge zu benützen.
Sportliche Aktivitäten, die mit Lärm verbunden sind, sind während der Ruhezeiten nicht
möglich.
6. SICHERHEIT/GEFAHRENQUELLEN
Es ist nicht gestattet auf dem Campingplatz Gräben zu ziehen oder seinen Stellplatz zu
umzäunen. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch gut ersichtliche Markierungen.
7. SAUBERKEIT
Jegliche Verunreinigungen am Gelände sind zu unterlassen.
Wir bitten Sie die Sanitäranlagen pfleglich zu behandeln und stets sauber zu hinterlassen.
Persönliche Gegenstände müssen immer mitgenommen werden. Vergessene Gegenstände werden vom Reinigungspersonal entfernt. In den Sanitärgebäuden ist das Lagern von Waschutensilien (Handtücher, Badeschuhe, etc.) nicht gestattet. Diese werden täglich eingesammelt und in einem lost & found Korb gesammelt und nach 1 Monat entsorgt. Die Sanitärgebäude dürfen nicht zur Trocknung von Gegenständen wie insbesondere Wäsche oder Schischuhe etc. benutzt werden.
Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Anlagen nur mit Begleitung Erwachsener
gestattet.
Grasabschnitt, Laub oder Geäst usw. sind vom Campinggast bei der zugewiesenen
Kompostierstelle zu entsorgen und nicht auf dem Platz liegen zu lassen.
Das Einpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Gewächsen ist auf den Stellplätzen zu unterlassen. Die Platzwarte sind angehalten diese umgehend zu entfernen.
8. SCHIKELLER
Der Schikeller steht ausschließlich zur Aufbewahrung und Trocknung von Ski- und
Langlaufausrüstung zur Verfügung. Andere Gegenstände werden auf Kosten des
Verursachers entsorgt. Der Schikeller muss im Mai und November vollständig geräumt sein damit die Camping Steinplatte GmbH eine Grundreinigung durchführen kann. Nicht geräumte Gegenstände werden kostenpflichtig entsorgt. Die Benutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Keine Haftung durch die Camping
Steinplatte GmbH.
9. MÜLLENTSORGUNG
Unser Müll-Konzept basiert auf ökologischen Prinzipien. Der Müll muss daher getrennt und in den dafür vorgesehenen Containern bzw. Behältern entsorgt werden. Wenn es sich um Müllsäcke handelt, bitten wir Sie jene nur verknotet zu entsorgen, dass dies nicht zu Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen und zu Ungezieferbefall führt.
Es ist untersagt in den Sanitärgebäuden Müll zu entsorgen.
Bei Nichteinhaltung der Mülltrennungsvorschriften wird ein Strafbetrag von 20,00 Euro
eingehoben.
VORSCHRIFTEN ZUR MÜLLTRENNUNG
Auf den verschiedenen Entsorgungsstellen – an den Containern – sind mit Worten, aber
auch symbolisch, die jeweiligen Abfallprodukte beschrieben.
BLECHDOSEN BUNTGLAS PAPIER
KUNSTSTOFF WEISSGLAS BIOTONNE
VERBUNDSTOFF KARTONAGEN RESTMÜLL
Unter Restmüll (große Container) versteht man ausschließlich Haushaltsabfall!
10. OFFENES FEUER, GRILLEN
Lagerfeuer bzw. offenes Feuer ist auf dem ganzen Campingplatzgelände verboten. Grillen in dafür vorgesehenen Geräten ist am Stellplatz erlaubt. Unnötige Immissionen (Rauch, etc.) oder Beschädigungen am Untergrund des Stellplatzes sind zu vermeiden. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann der Campingplatzbetreiber ein Grillverbot aussprechen.
11. BESCHÄDIGUNG
Bei Beschädigung an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der
Schadensverursacher. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch
Dritte sowie Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung.
Wir empfehlen daher eine private Vorsorge in Form einer Versicherung.
12. KINDER
Für Kinder steht ein Spielplatz zur Verfügung. Eltern haben Ihre Kinder ständig
verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Kinder bis 16 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines
Erziehungsberechtigen den Badesee betreten. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie für Schäden, die durch die Kinder verursacht werden. Eltern haften für Ihre Kinder.
13. HUNDE
Hunde müssen angemeldet und dürfen nur angeleint geführt werden. Es darf vom Tier
keine Gefahr oder nicht hinnehmbare Störung ausgehen. Verunreinigungen durch Hunde sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Sollte dies trotzdem passieren, sind diese durch den Hundebesitzer umgehend zu entfernen. Hunde sind im Sanitärbereich, am Badeseegelände und im Restaurant (mit Ausnahme Wintergarten und Terrasse) nicht gestattet.
14. HAUSRECHT
In Ausübung des Hausrechtes darf die Geschäftsleitung die Aufnahme von Personen
verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erscheint. Übermäßig alkoholisierten Gästen und Besuchern kann der Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt werden.
15. ABREISE
Die Abreise hat bis 11Uhr zu erfolgen. Bitte verlassen Sie Ihren Stellplatz in einem
sauberen Zustand.
16. ELEKTRISCHE ANLAGEN
Die durch den Camper angeschlossenen elektrischen Anlagen haben den gültigen DIN/VDE- Vorschriften zu entsprechen und sind auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Dem
Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen.
Webcams sind zum Schutz der Privatsphäre nicht gestattet.
17. STROM/GAS/WASSER
Zur Erfassung des Stromverbrauchs hat der Campingplatzbetreiber einen Stromzähler zu unterhalten. Gasanlagen und Gasheizungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sind vom Camper regelmäßig warten zu lassen.
Es darf am gesamten Campingplatzgelände kein Schmutzwasser ausgeschüttet werden. Dieses ist in den vorgesehenen Ausgussbecken zu entsorgen. Für etwaige Schäden haftet der Camper selbst.
18. NUTZUNG UND LAGERUNG VON GASFLASCHEN, FAHRZEUGE MIT FLÜSSIGGASANLAGEN
Es dürfen pro Stellplatz maximal 15kg Gasflaschen gelagert werden. Es ist strengstens untersagt größere Flaschen in Betrieb zu nehmen oder mehrere Flaschen zu lagern. Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen dürfen den Platz nur befahren, wenn der Gastank behördlich abgenommen wurde. Für etwaige Schäden, die durch diese Gasanlage entstehen, haftet ausschließlich der Fahrzeugführer.
19 SICHERHEIT
Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Regen, Schneefall
sowie Frost überzeugen Sie sich bitte selbst ob die Witterungsverhältnisse dies zulassen.
Die Wege können nicht zu jederzeit und in jedem Fall geräumt werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Regeln haben Campinggäste mit einem Platzverweis zu rechnen.