CAMPINGPLATZORDNUNG

Herzlich Willkommen auf dem Campingplatz Steinplatte
in Waidring/Tirol!

Sehr geehrte Campingfreunde,
wir freuen uns, dass Sie unseren Campingplatz gewählt haben und wünschen Ihnen
einen erholsamen Aufenthalt. Unser Campingplatz ist ganzjährig geöffnet.
Die unmittelbare Betreuung der Campingäste und des Platzes erfolgt durch
Campingwarte, an die Sie sich bei auftretenden Fragen jederzeit wenden können.
Damit Ihr Aufenthalt angenehm und entspannend abläuft, bitten wir Sie, die
folgenden Regeln zu beachten:

1. ANKUNFT

Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet.
Für die Anmeldung benötigen wir ihre Ausweise (gesetzliche Meldepflicht). Dies gilt auch
für Kurzzeit-Besucher.
Eine Prüfbescheinigung für Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen (Gas-TÜV) wird benötigt.
Alleinreisende Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung
eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Personen mit ansteckenden Krankheiten können nicht als Gäste aufgenommen werden. Mit
der Anmeldung erklärt der Camper, frei von solchen Krankheiten zu sein und bestätigt die
Einhaltung dieser Campingplatzordnung.

2. GÄSTE

Tagesbesucher der Anlage müssen sich bei Eintritt an der Rezeption melden.
Bei Inanspruchnahme von Sonderleistungen wie zB Benützung des Badesees ist eine
entsprechende Gebühr zu entrichten. Es gilt die aktuelle Preisliste.

3. FAHRZEUGE

Pro Stellplatz ist grundsätzlich nur ein Fahrzeug zugelassen. Das Parken auf benachbarten
Stellplätzen ist untersagt. Sämtliche Fahrzeuge müssen vor dem Zelt oder Wohnwagen
geparkt werden, so dass sie den Verkehr und die Nachbarn nicht behindern. Jedenfalls
muss der benachbarte Stellplatz frei bleiben und für eine Neuanreise jederzeit benutzbar
sein. Falls ein Fahrzeughalter einen Stellplatz besetzt, hat dieser ohne Abmahnung den
vollen Preis des Stellplatzes zu entrichten.
Für weitere Fahrzeuge bestehen die Abstellmöglichkeiten auf den ausgeschilderten
Parkplätzen.
Generell gilt im ganzen Campingplatzbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10
km/h und die StVO.

4. LÄRM

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Campinggäste und vermeiden Sie
ruhestörenden Lärm. Insbesondere Radios, Fernseher, Musikanlagen, sowie
Musikinstrumente, etc. sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden.
Das Abschießen von Raketen und die Verwendung von Knallkörpern ist aus
Sicherheitsgründen ganzjährig verboten.

5. PLATZRUHE

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 07:30 Uhr sind bei uns Ruhezeiten.
Während dieser Zeit ist es nicht erlaubt, den Campingplatz mit Fahrzeugen aller Art zu
befahren. Ausgenommen sind vom Betreiber notwendige Anlieferung und für den Betrieb
notwendige Maßnahmen.
Gäste, die während der genannten Zeit auf das Gelände möchten, werden gebeten, ihre
Fahrzeuge auf den vor dem Campingplatz befindlichen Parkplatz abzustellen und die
Fußgängereingänge zu benützen.
Sportliche Aktivitäten, die mit Lärm verbunden sind, sind während der Ruhezeiten nicht
möglich.

6. SICHERHEIT/GEFAHRENQUELLEN

Es ist nicht gestattet auf dem Campingplatz Gräben zu ziehen oder seinen Stellplatz zu
umzäunen. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes
Campingzubehör gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen
durch gut ersichtliche Markierungen.

7. SAUBERKEIT

Jegliche Verunreinigungen am Gelände sind zu unterlassen.
Wir bitten Sie die Sanitäranlagen pfleglich zu behandeln und stets sauber zu hinterlassen.
Persönliche Gegenstände müssen immer mitgenommen werden. Vergessene Gegenstände
werden vom Reinigungspersonal entfernt. In den Sanitärgebäuden ist das Lagern von
Waschutensilien (Handtücher, Badeschuhe, etc.) nicht gestattet. Diese werden täglich
eingesammelt und in einem lost & found Korb gesammelt und nach 1 Monat entsorgt.
Die Sanitärgebäude dürfen nicht zur Trocknung von Gegenständen wie insbesondere
Wäsche oder Schischuhe etc. benutzt werden.
Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Anlagen nur mit Begleitung Erwachsener
gestattet.
Grasabschnitt, Laub oder Geäst usw. sind vom Campinggast bei der zugewiesenen
Kompostierstelle zu entsorgen und nicht auf dem Platz liegen zu lassen.
Das Einpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Gewächsen ist auf den Stellplätzen
zu unterlassen. Die Platzwarte sind angehalten diese umgehend zu entfernen.

8. SCHIKELLER

Der Schikeller steht ausschließlich zur Aufbewahrung und Trocknung von Ski- und
Langlaufausrüstung zur Verfügung. Andere Gegenstände werden auf Kosten des
Verursachers entsorgt.
Der Schikeller muss im Mai und November vollständig geräumt sein damit die Camping
Steinplatte GmbH eine Grundreinigung durchführen kann. Nicht geräumte Gegenstände
werden kostenpflichtig entsorgt.
Die Benutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Keine Haftung durch die Camping
Steinplatte GmbH.

9. MÜLLENTSORGUNG

Unser Müll-Konzept basiert auf ökologischen Prinzipien. Der Müll muss daher getrennt und
in den dafür vorgesehenen Containern bzw. Behältern entsorgt werden. Wenn es sich um
Müllsäcke handelt, bitten wir Sie jene nur verknotet zu entsorgen, dass dies nicht zu
Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen und zu Ungezieferbefall führt.
Es ist untersagt in den Sanitärgebäuden Müll zu entsorgen.
Bei Nichteinhaltung der Mülltrennungsvorschriften wird ein Strafbetrag von 20,00 Euro
eingehoben.
VORSCHRIFTEN ZUR MÜLLTRENNUNG
Auf den verschiedenen Entsorgungsstellen – an den Containern – sind mit Worten, aber
auch symbolisch, die jeweiligen Abfallprodukte beschrieben.
BLECHDOSEN BUNTGLAS PAPIER
KUNSTSTOFF WEISSGLAS BIOTONNE
VERBUNDSTOFF KARTONAGEN RESTMÜLL
RESTMÜLL
Unter Restmüll (große Container) versteht man ausschließlich Haushaltsabfall!

10. GRILLEN/LAGERFEUER

Lagerfeuer bzw. offenes Feuer ist auf dem ganzen Campingplatzgelände verboten. Grillen
ist auf den Stellplätzen grundsätzlich erlaubt, Glut und Feuer sind jedoch ständig zu
beaufsichtigen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann der Platzwart ein Grillverbot
aussprechen. Besondere Vorsicht ist bei starkem Wind bzw. extremer Trockenheit gegeben.
Rauchverbot in allen Gebäuden am Campinggelände.

11. BESCHÄDIGUNG

Bei Beschädigung an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der
Schadensverursacher. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch
Dritte sowie Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung.
Wir empfehlen daher eine private Vorsorge in Form einer Versicherung.

12. KINDER

Für Kinder steht ein Spielplatz zur Verfügung. Eltern haben Ihre Kinder ständig
verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Kinder bis 16 Jahre dürfen nur unter Aufsicht eines
Erziehungsberechtigen den Badesee betreten. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie
für Schäden, die durch die Kinder verursacht werden. Eltern haften für Ihre Kinder.

13. HUNDE

Hunde müssen angemeldet und dürfen nur angeleint geführt werden. Es darf vom Tier
keine Gefahr oder nicht hinnehmbare Störung ausgehen. Verunreinigungen durch Hunde
sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Sollte dies trotzdem passieren, sind diese durch
den Hundebesitzer umgehend zu entfernen.
Hunde sind im Sanitärbereich, am Badeseegelände und im Restaurant (mit Ausnahme
Wintergarten und Terrasse) nicht gestattet.

14. HAUSRECHT

In Ausübung des Hausrechtes darf die Geschäftsleitung die Aufnahme von Personen
verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit
und Ordnung auf dem Campingplatz erscheint. Übermäßig alkoholisierten Gästen und
Besuchern kann der Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt werden.

15. ABREISE

Die Abreise hat bis 11Uhr zu erfolgen. Bitte verlassen Sie Ihren Stellplatz in einem
sauberen Zustand.

16. ELEKTRISCHE ANLAGEN

Die durch den Camper angeschlossenen elektrischen Anlagen haben den gültigen DIN/VDE-
Vorschriften zu entsprechen und sind auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Dem
Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen.
Webcams sind zum Schutz der Privatsphäre nicht gestattet.

17. STROM/GAS/WASSER

Zur Erfassung des Stromverbrauchs hat der Campingplatzbetreiber einen Stromzähler zu
unterhalten. Gasanlagen und Gasheizungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechen und sind vom Camper regelmäßig warten zu lassen.
Es darf am gesamten Campingplatzgelände kein Schmutzwasser ausgeschüttet werden.
Dieses ist in den vorgesehenen Ausgussbecken zu entsorgen. Für etwaige Schäden haftet
der Camper selbst.

18. SICHERHEIT

Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Regen, Schneefall
sowie Frost überzeugen Sie sich bitte selbst ob die Witterungsverhältnisse dies zulassen.
Die Wege können nicht zu jederzeit und in jedem Fall geräumt werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Regeln haben Campinggäste mit einem Platzverweis zu rechnen.