Allgemeine Geschäftsbedingungen

Campingplatz Steinplatte
Betreiber: TENTORIA GmbH, Unterwasser 43, 6384 Waidring (FN 369182s)
Fassung: 10/2025

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Campinggäste und Besucher (im Folgenden „Gast“ oder „Campinggast“) und des Campingplatzes Camping Steinplatte, Unterwasser 43, 6384 Waidring, betrieben durch die TENTORIA GmbH mit Firmensitz in 6384 Waidring. (im Folgenden „Betreiber“) Mit der Annahme des Vertragsangebotes erkennt der Gast die Geltung dieser Geschäftsbedingungen, die aktuell gültige Termin- & Preisliste sowie die Platzordnung des Campingplatzes (alle genannten Dokumente abrufbar unter https://www.campingsteinplatte. at) an. Mündliche Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. BUCHUNG/VERTRAGSABSCHLUSS

Verbindliche Reservierungen können grundsätzlich nur telefonisch, per E-Mail oder über die Buchungsplattform entgegengenommen werden und sind an die Akzeptanz unserer AGB und die Bezahlung einer Anzahlung zumindest von 20% der Gesamtkosten des gebuchten Aufenthaltes geknüpft.
Die Bezahlung des offenen Restbetrages für den gebuchten Aufenthalt ist bei Abreise fällig. Die geleistete Anzahlung wird im Zuge der Endabrechnung in Abzug gebracht. Durch das fristgerechte und vollständige Einlangen der Anzahlung bei der TENTORIA GmbH kommt der Vertrag zustande. Der Gast erhält ein Schreiben (E-Mail), in dem die Buchung bestätigt wird. Wird die Anzahlung nicht oder nicht ordnungsgemäß bezahlt, verfällt die vorläufige Reservierung und es kommt kein Vertrag zustande.

3. AN- UND ABREISE

Der reservierte Stellplatz kann am Anreisetag ab 13:00 Uhr bezogen werden. Zuvor hat sich der Gast jedoch in der Rezeption des Campingplatzes anzumelden. Ein früherer Bezug ist nur nach vorheriger Zustimmung des Betreibers möglich. Sollte sich die Anreise des Gastes verzögern (nach 18:00 Uhr), hat er den Betreiber rechtzeitig zu informieren, andernfalls hat der Betreiber das Recht den Stellplatz am Tag nach der vertraglich vereinbarten – aber nicht erfolgten – Anreise neu zu vergeben. Diesfalls ist der Betreiber nicht verpflichtet, einen Ersatzstellplatz anzubieten. Die nicht erfolgte Anreise gilt als Storno des Gastes. Am Abreisetag ist der Stellpatz bis spätestens 11:00 Uhr frei von sämtlichen Fahrnissen und Hinterlassenschaften (Ausstattung, Müll etc.) der Verwaltung zu übergeben. Am Stellplatz vorgenommene Veränderungen – egal ob zulässig oder nicht – sind vom Gast auf eigene Kosten zu entfernen, widrigenfalls der Campingplatz die nötigen Arbeiten auf Kosten des Gastes vornehmen kann. Sofern der Stellplatz nicht (z.B. für neuanreisende Gäste) benötigt wird, kann der Aufenthalt nach Zustimmung des Betreibers und gegen Aufpreis bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages verlängert werden („Late Check-out“).

4. BEZAHLUNG/AUFRECHNUNG

Die Bezahlung des gesamten Aufenthaltes abzüglich der Anzahlung erfolgt am Abreisetag im Rezeptionsgebäude. Dem Betreiber steht jedoch – insbesondere bei Aufenthalten von über einer Woche – das Recht zu, jederzeit eine Zwischenabrechnung zu legen. Kommt der Gast der Zahlungsaufforderung nicht binnen 2 Werktagen nach, stellt dies einen wichtigen Kündigungsgrund dar. Es werden nur Barzahlungen, Bankomat oder Kreditkarten akzeptiert. Die ausschließlich akzeptierte Währung ist EURO. Fremdwährungen werden nicht akzeptiert. Sollte ein Gast früher abreisen, wird die gesamte Reservierungsdauer in Rechnung gestellt. Die TENTORIA GmbH ist berechtigt, gegen Forderungen des Gastes mit eigenen Forderungen aufzurechnen.

5. STORNOBEDINGUNGEN

Es besteht die Möglichkeit die Buchung vor Reiseantritt jederzeit zu stornieren. Für den Fall einer Stornierung werden folgende Stornokosten verrechnet:
a) bis 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag keine Stornogebühren
b) bis 9 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 50% der Gesamtkosten des gebuchten Aufenthaltes
c) ab 8 oder weniger Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 100% der Gesamtkosten des gebuchten Aufenthaltes

Die geleisteten Anzahlungen werden entsprechend der oben genannten Bedingungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 30,- und eventueller Bankspesen retourniert bzw. bei Notwendigkeit nachverrechnet. Für diesen Fall müssen die Bankdaten des Gastes bekannt gegeben werden.
Verspätete Anreise, unbegründete Nichtanreise bzw. vorzeitige Abreise können dem Betreiber nicht zur Last gelegt werden und es werden dem Gast 100% der Aufenthaltskosten in Rechnung gestellt. Für die, in diesem Punkt angegebenen Fälle, behält sich der Betreiber das Recht vor, die entsprechenden Gebühren in Rechnung zu stellen.
Die TENTORIA GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die oben angeführten Stornobedingungen vereinbart werden. Die Stornobedingungen ersetzen das Rücktrittsrecht gemäß der Verbraucherrechte-Richtlinie der Europäischen Union. Für die in den AGBs nicht explizit aufgeführten Punkte gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH) in der jeweils gültigen Fassung. Gerichtsstand Innsbruck gilt als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Die TENTORIA GmbH empfiehlt dem Gast dringend den Abschluss einer Reiserücktritts/Stornoversicherung um etwaige Risiken, die zum Nichtantritt bzw. einer kostenpflichtigen Änderung des Buchungszeitraumes führen könnten, abzusichern.

6. MINDERJÄHRIGE

Der Aufenthalt von Personen unter 16 Jahren ist auf dem Campingplatz nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person, der die Aufsichtsrechte von einem Erziehungsberechtigten übertragen wurden, gestattet. Die Aufsicht ist im altersadäquaten Ausmaß sicherzustellen.
Die TENTORIA GmbH übernimmt keinesfalls die Aufsichtspflicht für Minderjährige.

7. LEISTUNGSUMFANG

Durch den Vertragsabschluss hat der Gast im gebuchten Zeitraum Anspruch auf die Nutzung der allgemeinen Infrastruktur und Gemeinschaftseinrichtungen (Sanitäranlagen, Stromversorgung, etc.) des Campingplatzes sowie des ihm zugewiesenen Stellplatzes im vereinbarten Umfang (Zelt, Wohnwagen bzw. Wohnmobil). Das Abstellen von PKW und Motorrädern ist nur auf dem eigenen Stellplatz erlaubt.
Ausrangierte Fahrzeuge dürfen auf dem Stellplatz nicht abgestellt werden. Der Stellplatz darf maximal durch die Personenanzahl genutzt werden, die angemeldet wurden. Nächtigungen von Tagesgästen sind in der Verwaltung anzumelden und die hierfür fälligen Nächtigungsgebühren zu bezahlen.
Etwaige Beanstandungen am Zustand des Stellplatzes oder des Campingplatzes sind beim Betreiber unverzüglich anzuzeigen. Der TENTORIA GmbH kommt zur Behebung allfälliger Mängel eine angemessene Frist zu. Die Weitergabe des dem Gast zugewiesenen Stellplatzes oder sonstiger Rechte aus dem Vertrag an Dritte ist nicht gestattet.
Im Fall einer Unbenutzbarkeit des Stellplatzes oder des Campingplatzes aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Sperren (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, etc.), darf der Gast seinen Stellplatz für die Dauer der behördlichen Anordnung bzw. bis zur Wiedereröffnung durch die TENTORIA GmbH nicht in Anspruch nehmen und hat den Campingplatz in diesem Zeitraum zu verlassen. Ansprüche – welcher Art auch immer – können vom Gast daraus nicht abgeleitet werden.

8. STELLPLATZZUWEISUNG UND NUTZUNG DES STELLPLATZES

Der jeweilige Stellplatz wird vom Betreiber zugewiesen. Es ist dem Gast ohne vorherige Zustimmung des Betreibers nicht gestattet, Veränderungen am Stellplatz vorzunehmen. Auch ist es untersagt, Antennen, Satellitenschüsseln und dergleichen an Bäumen, Pflanzen oder Gegenständen, welche nicht dem Gast gehören, zu montieren. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass er nur technisch einwandfreie Gerätschaften und Zubehör einsetzt (insbesondere Stromkabeln, Gaskocher und dergleichen), sodass keine Eigen- oder Fremdgefährdung oder Schädigung eintritt. Kommt der Gast dieser Pflicht nicht nach, können gefahrenträchtige Geräte und Zubehör von der TENTORIA GmbH auf Kosten des Gastes gesichert bzw. erforderlichenfalls fortgeschafft oder entsorgt werden. Die Stellplätze sind stets sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Für die Sauberkeit des ihm zugewiesenen Stellplatzes ist der Gast selbst verantwortlich. Die Grenzen des zugewiesenen Stellplatzes sind strikt zu beachten. In Zweifelsfällen wird der exakte Grenzverlauf durch den Betreiber bestimmt. Nähere Regelungen enthält die Platzordnung, die von allen Gästen und Tagesgästen zu beachten ist.

9. OFFENES FEUER, GRILLEN UND NUTZUGUNG VON GASFLASCHEN

Lagerfeuer bzw. offenes Feuer ist auf dem ganzen Campingplatzgelände verboten.
Grillen in dafür vorgesehenen Geräten ist am Stellplatz erlaubt. Unnötige Emissionen (Rauch, etc.) oder Beschädigungen am Untergrund des Stellplatzes sind zu vermeiden. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann der Campingplatzbetreiber ein Grillverbot aussprechen. Es dürfen pro Stellplatz maximal 15kg Gasflaschen gelagert werden. Es ist strengstens untersagt, größere Flaschen in Betrieb zu nehmen oder mehrere Flaschen zu lagern. Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen dürfen den Platz nur befahren, wenn der Gastank behördlich abgenommen wurde. Für etwaige Schäden, die durch diese Gasanlage entstehen, haftet ausschließlich der Fahrzeugführer

10. NUTZUNG DES CAMPINGPLATZES

Gäste haben sich respektvoll zu verhalten und darauf zu achten, den Campingplatz, insbesondere dessen Infrastruktur und Gemeinschaftsanlagen, sauber zu halten und Belästigungen oder Gefährdungen jeder Art anderen Gästen und dem Personal des Betreibers gegenüber zu unterlassen.
In der Zeit von 22:30 bis 07:00 Uhr herrscht Nachtruhe, jegliche Lärmentwicklung ist in diesem Zeitraum zu unterlassen und die Ein- und Ausfahrt mit Kraftfahrzeugen untersagt. Auf den Fahrwegen des Campingplatzes gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Campingplatz ist eine Maximalgeschwindigkeit von 10 km/h einzuhalten. Den Anweisungen des Personals der TENTORIA GmbH ist Folge zu leisten.
Nähere Regelungen enthält die Platzordnung, die von allen Gästen und Tagesgästen zu beachten ist.

11. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR JAHRESCCAMPER

11.1
Stellplatzverträge können auch für die Dauer einer kompletten Saison oder darüber hinaus bis zu einem Jahr abgeschlossen werden. Die Inhaber derartiger Sonderarrangements werden als „Jahrescamper“ bezeichnet. Die Stellplatzgebühr ist bis zum Beginn des vereinbarten Vertragszeitraumes zur Zahlung fällig. Sie inkludiert den Aufenthalt von bis zu zwei Erwachsenen und bis zu zwei minderjährigen Kindern.

11.2.
Spätestens bei Antritt des ersten Campingaufenthaltes hat der Jahrescamper die Identität der mit ihm Aufenthalt nehmenden Personen bekanntzugeben. Weitere oder andere den Dauerstellplatz nützende Personen haben sich jeweils unverzüglich an der Rezeption registrieren zu lassen und die Personengebühren für ihren Aufenthalt gesondert zu bezahlen. Dem Jahrescamper ist nicht gestattet, den Stellplatz gänzlich oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitergabe des Jahresstellplatzes an Dritte bedarf der Zustimmung der TENTORIA GmbH im Rahmen eines durch den Dritten neu abzuschließenden Stellplatzvertrages.

11.3.
Der Jahrescamper nimmt zur Kenntnis, dass ihm durch die TENTORIA GmbH nach Ablauf  eines jeden Saison- oder Jahresvertrages bei Abschluss eines neuen bzw. Anschlussvertrages ein anderer Stellplatz zugewiesen werden darf. Eine jederzeitige Aufkündigung derartiger Verträge (Saison- oder Jahresverträge) ist in Anbetracht der jeweils fix zu vereinbarenden Vertragsdauer nicht zulässig. Eine außerordentliche vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses bedarf der Einwilligung der TENTORIA GmbH und verpflichtet diese prinzipiell nicht zur Zurückzahlung nicht verbrauchter Vorauszahlungen.

11.4.
Jegliche Veränderung der Substanz des Stellplatzes, insbesondere bauliche Maßnahmen, sind dem Jahrescamper untersagt. Handelsübliche Bestandteile mobiler Unterkünfte wie Vorzelte, Vordächer, Sicherheitsüberdachungen und dergleichen., dürfen an der mobilen Unterkunft angebracht werden, wenn sie jederzeit ortsveränderlich und vorher mit dem Betreiber abgestimmt sind. Die Anbringung fester Anbauten wie Unterbauten, Balkone, Terrassen, Schneedruckvorkehrungen, etc., dürfen nur mit Zustimmung der TENTORIA GmbH errichtet werden und dies auch nur in jenem Umfang, der dem Erholungszweck dient oder aus Gründen der Standsicherheit erforderlich ist und unter der Bedingung des Ausschlusses jeglicher dauerhafter Fundamente. Die einschlägigen Bestimmungen des Tiroler Campinggesetzes sind einzuhalten.

11.5.
Die TENTORIA GmbH ist jederzeit berechtigt, das Jahrescamping- Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und den Jahrescamper zur Räumung des Stellplatzes binnen 14 Tagen aufzufordern, wenn der Jahrescamper trotz Mahnung mit Zahlungen mehr als 14 Tage im Rückstand ist oder vom Stellplatz vertragswidrigen Gebrauch macht oder durch grob ungehöriges Verhalten gegen die Platzordnung verstößt. Nach fruchtlosem Ablauf der Räumungsfrist von 14 Tagen ist die TENTORIA GmbH berechtigt, den Stellplatz auf Kosten des Jahrescampers räumen zu lassen und die zurückgelassene mobile Unterkunft des Jahrescampers auf dessen Kosten und auf dessen Risiko bei Dritten in Verwahrung zu geben.

11.6.
Der Abschluss eines Dauerarrangements setzt voraus, dass der Jahrescamper seine Kreditkartendaten bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat zur Sicherstellung an der Rezeption hinterlegt und zur Kenntnis nimmt, dass seine bei Fälligkeit offenen Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber der TENTORIA GmbH von der Kreditkarte eingezogen werden. Sollten dennoch bei Abreise des Jahrescampers Zahlungsverbindlichkeiten desselben unberechtigt aushaften, so wird auf das Pfandrecht der TENTORIA GmbH an den vom Jahrescamper eingebrachten Fahrzeugen, Mobilheimen, Einrichtungsstücken und Fahrnissen gemäß § 1101 ABGB hingewiesen, insbesondere auf das hiermit begründete Zurückbehaltungsrecht der TENTORIA GmbH an den genannten Gegenständen und Sachen.

11.7.
Der Schikeller muss im Mai und November vollständig geräumt sein damit die TENTORIA GmbH eine Grundreinigung durchführen kann. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Keine Haftung durch den Betreiber.

11.8.
Der jeweilige Vertragsdauer endet immer automatisch nach Ablauf des Buchungszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Berechtigung zur Nutzung des Stellplatzes verlängert sich nicht automatisch. Zur weiteren Nutzung müssen sich Jahrescamper und Betreiber jeweils am Ende der vereinbarten Nutzung einigen. Der Jahrescamper hat keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine automatische Verlängerung. Der Stellplatz ist spätestens bis zum Ende des Vertragsverhältnisses vollständig zu räumen. Eine nicht fristgerechte Räumung der Fläche hat zur Folge, dass ab dem jeweilig 1. des Folgemonats die Stellplatzgebühr für Tages- Camper zzgl. Ortstaxe, in Rechnung gestellt wird. Dadurch etabliert sich aber nicht automatisch ein neues Vertragsverhältnis. Der Jahrescamper bleibt in diesem Fall zur Räumung verpflichtet und haftet dem Betreiber gegenüber für Schäden, die durch die nicht vereinbarte Belegung des Stellplatzes entstehen. Die gegenständlichen AGBs gelten auch für Jahrescamper, sofern im Einzelfall keine abweichende Regelung (z.B. Bezahlung) getroffen worden ist.

11.9
Kann der vereinbarte Stellplatz aufgrund von höherer Gewalt oder behördliche Sperren (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, etc.) nicht zur Verfügung gestellt werden, ist der Campingplatz berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Gast wird hiervon in Kenntnis gesetzt und die geleistete Anzahlung zurückerstattet, sofern die Kündigung noch vor der ersten Nächtigung erfolgt ist. Darüberhinausgehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Für bereits erfolgte Nächtigungen fällt das vereinbarte Entgelt an. Die TENTORIA GmbH kann die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung erklären, wenn der Gast gegen den Vertrag oder die Platzordnung verstößt, insbesondere den Stellplatz vertragswidrig nutzt, Störungen verursacht, andere Personen, deren Eigentum oder sich selbst in Gefahr bringt oder den Anordnungen des Personals der TENTORIA GmbH nicht Folge leistet.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unverändert aufrecht. Es gilt österreichisches Recht.
Fassung: TIROL/2025/I
TENTORIA GmbH, FN 369182s Betrieb: Camping Steinplatte, 6384 Waidring

Achtung

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